Verhaltenscodex für Lieferanten (code of conduct für Lieferanten)
Die Almex GmbH verpflichtet sich mit diesem Verhaltenskodex für Lieferanten den höchsten ethischen und sozialen Grundsätzen. ALMEX erwartet, dass alle Lieferanten von ALMEX und deren eigene Lieferanten diesen Verhaltenskodex anerkennen und sich ebenfalls dazu verpflichten. Von Lieferanten wird erwartet, dass sie alle anwendbaren Gesetze einhalten, einschließlich aller weltweit geltenden Antikorruptionsgesetze; dass sie die Vielfalt und die unternehmerische Gesellschaftsverantwortung fördern; die Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsnormen erfüllen, Menschenrechte achten, eine nachhaltige und transparente Lieferkette unterstützen, einschließlich verantwortungsvoller Maßnahmen bei der Rohstoffbeschaffung und zur Einhaltung dieses Codex erforderliche Managementsysteme anwenden.
Unterlässt der Lieferant die Vorgaben dieses Kodex einzuhalten, kann dies zu einer Beendigung der Geschäftsbeziehung führen.
ARBEITNEHMER- UND MENSCHENRECHTE
- Der Lieferant hat seine Mitarbeiter, Partner und Arbeitnehmer mit Würde und Respekt zu behandeln.
- Der Lieferant darf sich nicht an Menschenhandel, Sklaverei, Kinderarbeit oder jeder sonstigen Form unfreiwilliger Arbeit beteiligen.
- Der Lieferant darf unrechtmäßige Diskriminierung oder Belästigung am Arbeitsplatz weder zulassen noch ausüben.
ALMEX duldet kein Verhalten, das in die Arbeitsfähigkeit einer anderen Person in belästigender, störender oder beeinträchtigender Weise eingreift. - Mitarbeiter, Partner und Arbeitnehmer des Lieferanten dürfen auf dem Gelände von ALMEX weder Drogen besitzen, verbrauchen, verteilen oder verkaufen noch ihre Arbeit unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen verrichten.
LIEFERKETTEN-SORGFALTSPFLICHTENGESETZ (LkSG)
Wir weisen darauf hin, dass das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Bestandteil unseres CoC ist und fordern unsere Lieferanten auf, dies zu den folgenden Themenbereichen einzuhalten:
- das Verbot der Beschäftigung eines Kindes
- das Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit
- das Verbot der Beschäftigung von Personen in Zwangsarbeit
- das Verbot aller Formen der Sklaverei
- das Verbot der Missachtung der nach dem Recht des Beschäftigungsortes geltenden Pflichten des Arbeitsschutzes
- das Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit
- das Verbot der Ungleichbehandlung
- das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns
- das Verbot der Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, schädlichen Lärmemission oder eines übermäßigen Wasserverbrauchs
- das Verbot der widerrechtlichen Zwangsräumung und das Verbot des widerrechtlichen Entzugs von Land, von Wäldern und Gewässern
- das Verbot der Beauftragung oder Nutzung privater oder öffentlicher Sicherheitskräfte zum Schutz des unternehmerischen Projekts, wenn aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle seitens des Unternehmens bei dem Einsatz der Sicherheitskräfte Rechte miss- achtet werden
- das Verbot eines über die Nummern 1 bis 11 hinausgehenden Tuns oder pflichtwidrigen Unterlassens, das unmittelbar geeignet ist, in besonders schwerwiegender Weise eine geschützte Rechtsposition zu beeinträchtigen und dessen Rechtswidrigkeit bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist
UMWELT, GESUNDHEIT UND SICHERHEIT
- Der Lieferant muss seine Tätigkeit mit der Zielsetzung der Abfallreduzierung, Vermeidung von Umweltverschmutzung, Recycling-Förderung und Ressourcenerhaltung durchführen.
- Der Lieferant muss allen Mitarbeitern, Partnern und Arbeitnehmern sichere und gesunde Arbeitsbedingungen bieten, einschließlich unter anderem Notfallvorsorge, Arbeitshygiene und Maschinensicherheit.
- Der Lieferant muss alle geltenden Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsgesetze einhalten.
KONFLIKTMINERALIEN
- Als Konfliktmineralien werden Coltan (Tantalerz), Kassiterit (Zinnerz), Gold, Wolframit (Wolframerz) oder deren Derivate (Tantal, Zinn, Wolfram und Gold) bezeichnet.
- ALMEX verfolgt das Ziel, Konfliktmineralien, durch die bewaffnete Gruppen in der Demokratischen Republik Kongo oder einem angrenzenden Land unmittelbar oder mittelbar finanziert oder begünstigt werden, aus seiner Lieferkette zu entfernen. ALMEX erwartet, dass der Lieferant diese Zielsetzung teilt.
- ALMEX führt bei Bedarf Due Diligence-Prüfungen in Bezug auf seine Lieferkette durch, um die Transparenz zu erhöhen und das Länder sowie Schmelzereien und Raffinerien zu ermitteln, aus denen die in seinen Produkten unter Umständen verwendeten Konfliktmineralien stammen. Der Lieferant muss bei den Due Diligence-Prozessen von ALMEX mitwirken und auf Verlangen vollständige und genaue Informationen bereitstellen. Der Lieferant wird aufgefordert, bei Bedarf ähnliche Due Diligence-Prüfung bezüglich seiner eigenen Lieferkette durchzuführen.
KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG
- Der Lieferant darf weder unmittelbar noch mittelbar Dinge von Wert an natürliche oder juristische Personen, Regierungsbeamte, Regierungsbehörden oder sonstige Dritte zahlen, um
- Geschäfte zu erlangen oder zu behalten oder um eine Handlung oder Entscheidung auf unlautere Weise zu beeinflussen oder
- einen unlauteren Geschäftsvorteil zu erlangen.
- Der Lieferant hat korrupte Praktiken zu vermeiden und alle geltenden Gesetze zur Korruptionsbekämpfung zu befolgen, insbesondere den US-amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act („FCPA“).
- Der Lieferant hat zu gewährleisten, dass alle Rechnungen und sonstigen ALMEX vorgelegten Finanzaufstellungen zutreffend und transparent sind. Der Lieferant darf Transaktionen oder Zahlungsaufforderungen nicht falsch bezeichnen, verfälschen oder versuchen, diese zu verbergen, zu verdecken oder anderweitig zu verschleiern.
INTERESSENKONFLIKTE
- Ein Interessenkonflikt entsteht, wenn persönliche Interessen oder Tätigkeiten mit den berechtigten Anliegen von ALMEX oder des Lieferanten in ihrer Eigenschaft als Organisationen im Widerspruch stehen oder zu stehen scheinen.
- Der Lieferant hat gegenüber ALMEX alle scheinbaren oder tatsächlichen Interessenkonflikte in Bezug auf seine Beziehung zu ALMEX offenzulegen. Wenn die Unternehmensführung von ALMEX einen scheinbaren oder tatsächlichen Interessenkonflikt genehmigt, ist die Genehmigungsentscheidung schriftlich festzuhalten.
GESCHENKE UND BEWIRTUNG
Gelegentlich dürfen Mitarbeiter von ALMEX Geschenke, einfache Bewirtungen oder andere Höflichkeiten im Geschäftsverkehr annehmen, jedoch nur, wenn ein zulässiger Geschäftszweck vorliegt.
Die folgenden Situationen stellen keinen zulässigen Geschäftszweck dar und sind ausdrücklich untersagt:
Bereitstellung von Geschenken, Bewirtung oder bevorzugter Behandlung in der Absicht, die Objektivität von Entscheidungen eines Mitarbeiters, Partners oder Arbeitnehmers von ALMEX beeinflussen zu wollen,
Angebote von Geschenken, Bewirtung oder bevorzugter Behandlung, während man an einer aktuellen Kauf- oder Vertragsentscheidung mit ALMEX (z. B. Informationsanfragen, Preisanfragen, Angebotsanfragen, Leistungsanfragen) beteiligt ist,
Geldgeschenke, einschließlich von Geschenkgutscheinen,
Angebote extravaganter oder großzügiger Freizeitausflüge, Reisen oder Unterkünfte. Mitarbeitern von ALMEX ist es nicht erlaubt, von Lieferanten Geschenke, Bewirtung oder andere Zuwendungen zu verlangen.
Der Lieferant darf Mitarbeitern von ALMEX keine Produkte, Dienstleistungen oder finanzielle Beteiligungen zum Kauf anbieten, deren Konditionen nicht allen Mitarbeitern von ALMEX offenstehen.
Lieferanten dürfen im Zusammenhang mit der Erlangung oder Beibehaltung von Geschäften für ALMEX keine Geschenke, Bewirtung oder Reisen im Namen von ALMEX anbieten
DATENSCHUTZ
- Der Lieferant hat bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von Personen, mit denen er geschäftlich zu tun hat, einschließlich von Kunden, Verbrauchern und Mitarbeitern, die geltenden Datenschutzgesetze und -bestimmungen einzuhalten.
- Insbesondere darf der Lieferant nur die Mindestmenge der personenbezogenen Daten verarbeiten, die er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber ALMEX benötigt, und dies ausschließlich für die in seiner Vereinbarung mit ALMEX festgelegten Zwecke. Der Lieferant muss die personenbezogenen Daten jederzeit vertraulich und sicher halten.
GENAUIGKEIT VON GESCHÄFTSUNTERLAGEN
- Der Lieferant ist verpflichtet, genaue Bücher und Aufzeichnungen zu führen, welche die tatsächlichen und zulässigen Geschäftsvorgänge und Zahlungen wiedergeben. Die Erstellung gefälschter, ungenauer, unvollständiger oder irreführender Unterlagen ist strikt untersagt.
- Alle Buchführungsunterlagen und -aufzeichnungen müssen den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen entsprechen.
- Die Aufzeichnungen haben lesbar und verständlich zu sein.
WETTBEWERB, GEISTIGES EIGENTUM UND VERTRAULICHE INFORMATIONEN
- Der Lieferant muss alle geltenden wettbewerbs- und kartellrechtlichen Gesetze einhalten.
- Der Austausch vertraulicher Informationen muss aufgrund einer schriftlichen und unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen ALMEX und dem Lieferanten erfolgen. Jeder Austausch vertraulicher Informationen hat sich auf den Zweck der Erfüllung vertraglicher Leistungserfordernisse zu beschränken.
- Der Lieferant darf geistiges Eigentum, vertrauliche oder sonstige geschützte Informationen von ALMEX, das bzw. die ihm bekannt werden, nicht an Dritte weitergeben oder diesen offenbaren (einschließlich von Informationen, die vom Lieferanten entwickelt wurden und In-formationen über Produkte, Kunden, Preisgestaltung, Kosten, Fachwissen, Strategien, Pro-gramme, Verfahren und Praktiken).
HANDEL,
EINFUHR UND AUSFUHR
- Der Lieferant muss das geltende Einfuhr-, Ausfuhr-, Zoll-, Sanktions-, Embargo-, Boykott- und sonstige Handelsrecht nach Buchstaben und Geist befolgen.
KONTAKTE
BEI ALMEX
- Der Lieferant kann sich an den für ihn zuständigen Beschaffungsmanager bei ALMEX bzw. an die ALMEX-Geschäftsführung wenden, um weitere Informationen zu erhalten oder eine mögliche Verletzung des Codex zu melden.
12.1 BESCHWERDEPORTAL zu Lieferkette und Menschenrechten
Auf der Homepage befindet sich ein Beschwerdeportal inklusive Beschreibung des Beschwerdeprozesses.https://almex.de/lksg/
Eine Beschwerde wird direkt an unseren Partner BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, ein unparteiisches, unabhängiges Unternehmen zur Prüfung von Meldungen durch ausgebildete Rechtsanwälte weitergeleitet.